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공소장일본주의 - 이론과 정책 -“Prinzip der Anklageschrift allein” - Methodik und Politik

Other Titles
“Prinzip der Anklageschrift allein” - Methodik und Politik
Authors
홍영기
Issue Date
2010
Publisher
한국형사법학회
Keywords
공소장일본주의; 공소장; 공판중심주의; 2009도7436; Prinzip der Anklageschrift allein; Anklageschrift; doctrine of court-oriented proceedings; 2009do7436
Citation
형사법연구, v.22, no.3, pp.205 - 234
Indexed
KCI
Journal Title
형사법연구
Volume
22
Number
3
Start Page
205
End Page
234
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/117679
DOI
10.21795/kcla.2010.22.3.205
ISSN
1598-0979
Abstract
Der Staatsanwalt darf weder Beweise noch eine Liste der Beweise mit der Anklageschrift beim Gericht einreichen. Auch die Anklageschrift muss von den Ermittlungsergebnisse und den Informationen, die nicht zum Verfahrensgegenstand gehören, getrennt bleiben. Bei Darstellung des Anklagesatzes sollte sie davon äußerlich klar getrennt werden [sog. “Prinzip der Anklageschrift allein”; indictment-only doctrin]. Infolgedessen kennt der Richter vor der Hauptverhandlung Einzelheiten des Verbrechens nur, soweit er sie dem Inhalt der Anklageschrift entnehmen kann. Der Grund für dieses System liegt hauptsächlich in dem Gebot, die Neutralität des Richters zu wahren. Das Prinzip verbietet schon vor der Eröffnung des Hauptverfahrens dem Richter durch diese Informationen beeinflusst zu werden. Nach herrschende Meinung bezieht das Prinzip sich auf den adversatorischen Verfahren [adversary system]. Das Prinzip kommt aber zuerst aus dem Gebot eines fairen Strafverfahrens und dem Grundsatz der Unmittelbarkeit: Bereits aus der Garantie eines an Gerechtigkeit orientierten rechtsstaatlichen Verfahrens ergibt sich die Pflicht zu einem gegenüber allen Verfahrensbeteiligten fairen Vorgehen; Die Rekonstuktion des Tatgeschehens soll nicht durch Aktenstudium im Ermittlungsverfahren von Staatsanwalt, sondern in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten und in aller Öffentlichkeit. Der Richter soll im ganzen Verfahren das Prinzip eine entscheidende Rolle spielen lassen. Bei dieser soll das Gericht immer prüfen, welche unnötige Informationen in der Anklageschrift beschrieben sind und ob damit zur Vermeidung des unfairen Verfahrens den Prozess schon voher beendet werden soll.
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