병원개설자의 조직의무와 책임근거Organisationspflicht des Krankenhausträgers und Haftungsgrund
- Other Titles
- Organisationspflicht des Krankenhausträgers und Haftungsgrund
- Authors
- 김기영
- Issue Date
- 2010
- Publisher
- 경희대학교 법학연구소
- Keywords
- Haftung; arbeitsteilige Medizin; Verkehrssicherungspflicht; Krankenhausträger; Organisationsverschulden; Krankenhaushygiene; bestmögliche medizinische Betreuung; Pflicht zur bestmöglichen medizinischen Behandlung; 책임; 분업적 의료; 거래안전의무; 병원개설자; 조직책임; 병원감염; 최선의 의료진료; 성실진료의무; Haftung; arbeitsteilige Medizin; Verkehrssicherungspflicht; Krankenhausträger; Organisationsverschulden; Krankenhaushygiene; bestmögliche medizinische Betreuung; Pflicht zur bestmöglichen medizinischen Behandlung
- Citation
- 경희법학, v.45, no.4, pp.21 - 54
- Indexed
- KCI
- Journal Title
- 경희법학
- Volume
- 45
- Number
- 4
- Start Page
- 21
- End Page
- 54
- URI
- https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/117823
- ISSN
- 1229-2478
- Abstract
- Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Problematik der Haftung eines Krankenhausträgers insbesondere im Hinblick auf die Organisation. Als Ausgangspunkt soll zunächst das allgemeine Haftungssystem des Krankenhausträgers dargestellt werden.
Zunächst wird eine Übersicht über die allgemeine Voraussetzung der Arzthaftung gegeben. Grundsätzlich zwei Haftungsgründe stehen im Vordergrund. In Betracht kommt zum einen eine Haftung aufgrund von Behandlungsfehlern, zum anderen eine Haftung aufgrund mangelhafter oder unterlassener Aufklärung. Nachdem das allgemeine Haftungssystem und die Haftungsgrundlagen grundsätzlich dargestellt werden, muss die Besonderheit der Haftung des Krankenhausträgers betrachtet werden. Danach wird die Frage der Haftung des Krankenhausträgers für Organisationspflichtverletzung besprochen und der Inhalt von Organisationspflichten sowie die Tendenzen in der Rechtsprechung zu diesem Problem aufgezeigt. Dabei wird diskutiert, ob und in welchen Grenzen die Haftung des Krankenhausträgers unabhängig von der Zurechnung des Personalverschuldens auf struktureller Ebene als das eigene Organisationsverschulden des Krankenhausträgers darzustellen ist. Hier wird zwischen der Haftung des Krankenhauses und der Haftung des Krankenhausträgers differenziert.
Abschließend muss man überlegen, ob die Haftung des Krankenhausträgers, die aus der Rechtsprechung und Literatur in Deutschland entwickelt wurde, für die koreanische Rechtslage von Bedeutung ist. Daneben wird geprüft, ob die Organisationsfehler des Krankenhausträgers unter Berücksichtigung der Entwicklung der Rechtsprechung begründet werden können.
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