법실증주의와 법률실증주의 - Karl Bergbohm에 대한 오해와 이해 -Rechtspositivismus und Gesetzespositivismus - Zum Verstehen und Mißverstehen über Karl Bergbohm
- Other Titles
- Rechtspositivismus und Gesetzespositivismus - Zum Verstehen und Mißverstehen über Karl Bergbohm
- Authors
- 윤재왕
- Issue Date
- 2014
- Publisher
- 안암법학회
- Keywords
- Rechtspositivismus; Gesetzespositivismus; Karl Bergbohm; Kritik des Naturrechts; historische Rechtsschule; Rudolf Stammler; 법실증주의; 법률실증주의; 칼 베르그봄; 자연법 비판; 역사법학; 루돌프 슈타믈러
- Citation
- 안암법학, no.44, pp.1 - 42
- Indexed
- KCI
- Journal Title
- 안암법학
- Number
- 44
- Start Page
- 1
- End Page
- 42
- URI
- https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/133404
- ISSN
- 1226-6159
- Abstract
- “Billigen wir dagegen die realistische Doktrin, so befinden wir uns in der peinlichen Lage, auch das niederträchtigste Gesetzesrecht, sofern es nur formell korrekt erzeugt ist, als verbindlich anerkennen müssen.” Mit diesem berühmt-berüchtigen Satz ist Karl Magnus Bergbohm in der Rechtsphilosophie als ein Hauptvertreter des Gestzespositivismus im pejorativen Sinne angesehen. Öfters wird aber dieser Satz in verkürzter Form mit oder ohne Absicht zitiert, und dadurch entsteht ein krasses Mißverstänmdnis darüber, was Bergbohm mit diesem Satz gemeint hat. Vor diesem Hintergrund setzt sich die vorliegende Abhandlung mit der “falschen” Rezeption der Bergbohm's Rechtsphilosophie bzw. seiner Allgemeinen Rechtslehre auseinander. Zu diesem Zweck versucht sie, sein Hauptwerk “Jurisprudenz und Rechtsphilosophie(1892)” möglichst textnahe und -gerecht zu erörtern, wobei auch der Kontext der Entstehung dieses Werkes mit berücksichtigt wird. Im Endeffekt soll sie dazu beitragen, gängige Missverständnisse über Bergbohm im Besonderen und auch über den Rechtspositivismus im Allgemeinen zu beseitigen.
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