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일반인의 범죄인식이 형사사법에 미치는 영향 - 특히 배심재판을 대상으로Die öffentliche Wahrnehmung der Kriminalität und ihr Einfluss auf die Strafrechtspflege

Other Titles
Die öffentliche Wahrnehmung der Kriminalität und ihr Einfluss auf die Strafrechtspflege
Authors
홍영기
Issue Date
2010
Publisher
고려대학교 법학연구원
Keywords
국민참여재판; 배심제; 배심원; 범죄인식; 무죄추정원칙; Teilnahme von Laien an Gericht; Schwurgericht; Laienrichter; Wahrnehmung der Kriminalität; Unschuldsvermutung
Citation
고려법학, no.57, pp.25 - 57
Indexed
KCI
Journal Title
고려법학
Number
57
Start Page
25
End Page
57
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/134666
ISSN
1598-1584
Abstract
Die Aufgabe der Bürgerbeteiligung an Strafgericht sind die vor allem demokratische Legitimation der Strafrechtspflege, eine Verbesserung der Rechtsprechungsqualität und eine wirksame Kontrolle der Berufsrichter. Bei der Einfügung von sog. “Schwurgericht”(jury system), das diese Aufgabe übernimmt, ist es grundsätzlich bedeutend, wie die Bürger auf Kriminalität tatsächlich wahrnemen und weiter wahrnehmen sollten. Die öffentliche Wahrnehmung auf Kriminalität wird meistens in der Massmedien verstärkt. Die Medien konzentrieren sich auf das Kapitaldelikten namentlich auf die Gewaltkriminalität. Dort wird die komplexe Realtät auf den einfachen Nenner als “Gut” oder “Böse”gebracht. Die Straftäter erscheint als der grundlegend Andere, der Außenseiter, Gegner, gar als Feind des normalen Bürgers. Mit dieser Situation beobachten wir: in der Strafgesetzgebung eine Umstellung von traditionellen Delikten zu neuen Kriminalisierungen; im Strafverfahren eine stärke Anforderung nach härtere Strafe. Die Strafrechtspflege soll aber weigehend formalisiert bleiben. Sie erfolgt nicht spontan, sondern als kontrollierbare und vorprogrammierte Antwort auf die Rechtsgüterverletzung. Unsere rechtsstaatliche Tradition muss immer vernünftig sein, wenn die unrationale Einflüsse der öffentlichen Meinungen vermindert werden kann. Die hier genannten rechtsstaatlichen Grundsätze sind; die Unschludsvermutung, auf die das Gericht sich erst am Ende der Hauptverhandlung seine Überzeugung von Schuld oder Unschuld bilden muss, und das Gebot eines fairen Strafverfahrens. Bei dem Schwurgericht soll der Verdacht im Vorverfahren immer mit Zweifeln behaftet sein. Auch die praktischen Auswahlverfahren von Laienrichter und Erklärungsverfahren müssen die parteiischen Einfluss auf sie verminderen. Und dass den Medien bei der gesellschaftlichen Wahrnehmung Verantwortung zufällt,muss immer wieder betont werden. Wenn nicht, kann das neue System die Geltung diverser Grundsätze des rechtsstaatlichen Verfahrensrechts gefährden. Weiter soll wissenschaftlich analysiert werden, welche nötigen Verbesserungsmöglichkeiten vorgenommen werden müssen, um das neue System im Strafverfahren erfolgreich durchzusetzen.
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