객관적 귀속 – 가능성과 한계

Objektive Zurechnung – Möglichkeiten und Grenzen

초록

Die Suche nach einem erlaubten Risiko, das gleichermaßen vorsätzlich und fährlässig eingegangen werden dürfe, ohne für eine hieraus resultierende Erfolgsverursachung zuständig zu sein, hat sich weitgehend als ergebnislos herausgestellt. Die Verwirklichung eines objektiven Tatbestands ist nur zu verneinen, wenn das Opfer selbst auf seinen Schutz verzichtet – sei es in Form einer verbotsaufhebenden Einwilligung, sei es in Form einer tatbestandslosen eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Das sog. erlaubte Risiko in Gefahrenbereichen bezieht sich dagegen nur auf Fahrlässigkeitsdelikte. Sozialadäquanz und rollengemäßes Sozialverhalten schließlich sind keine allgemeingültigen Kriterien, die bei allen Delikten die objektive Zurechnung der Tatbestandsverwirklichung hindern könnten

키워드

objektive Zurechnungerlaubtes RisikoSozialadäquanzEinwilligung객관적 귀속허용된 위험사회적 상당성피해자 승낙
제목
객관적 귀속 – 가능성과 한계
제목 (타언어)
Objektive Zurechnung – Möglichkeiten und Grenzen
저자
Urs Kindhäuser윤재왕홍영기
DOI
10.21795/kcla.2013.25.4.351
발행일
2013
저널명
형사법연구
25
4
페이지
351 ~ 373