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초록
Die Suche nach einem erlaubten Risiko, das gleichermaßen vorsätzlich und fährlässig eingegangen werden dürfe, ohne für eine hieraus resultierende Erfolgsverursachung zuständig zu sein, hat sich weitgehend als ergebnislos herausgestellt. Die Verwirklichung eines objektiven Tatbestands ist nur zu verneinen, wenn das Opfer selbst auf seinen Schutz verzichtet – sei es in Form einer verbotsaufhebenden Einwilligung, sei es in Form einer tatbestandslosen eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Das sog. erlaubte Risiko in Gefahrenbereichen bezieht sich dagegen nur auf Fahrlässigkeitsdelikte. Sozialadäquanz und rollengemäßes Sozialverhalten schließlich sind keine allgemeingültigen Kriterien, die bei allen Delikten die objektive Zurechnung der Tatbestandsverwirklichung hindern könnten
키워드
- 제목
- 객관적 귀속 – 가능성과 한계
- 제목 (타언어)
- Objektive Zurechnung – Möglichkeiten und Grenzen
- 저자
- Urs Kindhäuser; 윤재왕; 홍영기
- 발행일
- 2013
- 저널명
- 형사법연구
- 권
- 25
- 호
- 4
- 페이지
- 351 ~ 373