인식 있는 과실과 과실의 공동정범Bewusste Fahrlässigkeit und fahrlässige Mittäterschaft
- Other Titles
- Bewusste Fahrlässigkeit und fahrlässige Mittäterschaft
- Authors
- 정승환
- Issue Date
- 2009
- Publisher
- 한국비교형사법학회
- Keywords
- 과실; 미필적 고의; 인식 있는 과실; 과실범의 공동정범; 동시범; Fahrlässigkeit; bewußte Fahrlässigkeit; fahrlässige Mittäterschaft
- Citation
- 비교형사법연구, v.11, no.1, pp.387 - 408
- Indexed
- KCI
- Journal Title
- 비교형사법연구
- Volume
- 11
- Number
- 1
- Start Page
- 387
- End Page
- 408
- URI
- https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/121508
- DOI
- 10.23894/kjccl.2009.11.1.014
- ISSN
- 1598-091X
- Abstract
- Nach den herrschenden Meinungen in koreanischen Strafrechtslehre, die über das Wesen des Vorsatzes auf der sog. Willenstheorie basieren, ist der Begriff ‘bewußte Fahrlässigkeit́’ zweifellos anerkannt. Aber der Begriff der bewußten Fahrlässigkeit hat keine eigenen Bedeutung im Strafrechtssystem. Sie wird nur zum Vergleich mit dem Begriff des Eventualvorsatzes herangezogen. In der Tat gibt es kein Fall, über den das koreanischen Gerichtsurteil als ein Fall der bewußten Fahrlässigkeit entscheidet hat. Dieser Aufsatz macht kritische Bemerkungen über den Begriff der bewußten Fahrlässigkeit von dem Standpunkt der sog. Wissenstheorie in bezug auf das Wesen des Vorsatzes. Folglich schlägt diese arbeit vor, daß der Begriff der bewußten Fahrlässigkeit ist in koreanischen Strafrechtssystem als schwere Fahrlässigkeit zu verstehen.
Anschließend erwähnt dieser Aufsatz über die Problematik des Begriffs der fahrlässigen Mittäterschaft, der in Korea von den Rechtsprechungen und einigen Meinungen anerkannt wird. In dem Fall, daß die Fahrlässigkeiten mehrerer Täter denselben erfolg herbeiführen, kommt das Gericht zu dem Urteil, daß die betroffenen Personen die fahrlässige Mittäter seien. Aber solche Täter sind nach koreanischem Strafgestzbuch als fahrlässige Nebentäter zu verstehen. Dafür sollte die Formulierung des Strafgesetzes modifiziert werden. Nach §19 des koreanischen StGB wird die Nebentäter als Versuchsdelikte bestraft. Da es theoretisch keinen fahrlässige Versuchsdelikt gibt, sucht diese Arbeit einige Lösungen für die Auslegung des geltenden Gesetzes und für die kommendenen Gesetzgebung.
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