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국제인권기준에 비추어 본 북한 개정 형사소송법(2004년)Die Bewertung der nordkoreanischen Strafprozessordnung von 2004 nach dem Massstab des Human Rights Standard

Other Titles
Die Bewertung der nordkoreanischen Strafprozessordnung von 2004 nach dem Massstab des Human Rights Standard
Authors
하태훈
Issue Date
2009
Publisher
중앙법학회
Keywords
인권; 적법절차; 공개재판원칙; 재판의 독립; 무죄추정의 원칙; Menschenrechte; Gesätzlichkeitsprinzip; Öffentlichkeitsprinzip; Unabhängigkeit der Gerichte; Unschuldsvermutung
Citation
중앙법학, v.11, no.2, pp.193 - 217
Indexed
KCI
Journal Title
중앙법학
Volume
11
Number
2
Start Page
193
End Page
217
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/121623
DOI
10.21759/caulaw.2009.11.2.193
ISSN
1598-558X
Abstract
Die nordkoreanische Strafprozessordnung wurde im Jahre 2004 novelliert. Die neue Strafprozessordnung führt zwar unvollständig die rechtsstaatlichen Prinzipien ein, ist aber im hohen Maße davon beeinflusst worden. Insbesondere ist die Stellung des Beschuldigten (Angeklagten) und seines Verteidigers verstärkt worden. Im ersten Teil der Strafprozessordnung, nämlich den allgemeinen Bestimmungen, ist vor allem die Geltung des Strafprozessrechts geregelt. Danach sind die grundlegenden Begriffe definiert und die allgemeinen Grundsätze des Strafverfahrens bestimmt. Zu diesen gehört auch der Schutz der Grundrechte des Beschuldigten(Angeklagten). Die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft sind ebenfalls verschärft. Aber die Ermittlungshandlungen, die in die Grundrechte eingreifen, wie Haussuchung und Beschlagnahme, sind wie die Untersuchungshaft und der Hausarrest nicht vom Gericht, sondern vom Staatsanwalt anzuordnen. Die für einen Rechtsstaat unabdingbare Unabhängigkeit der Gerichte ist zwar gegeben, aber nicht vollständig. Im Ergebnis der Untersuchungen ist es festzustellen, dass das Rechtswesen der Nord-Korea dem rechtsstaatlichen Standard nicht entspricht und die Strafprozesswirklichkeit von der Ausgestaltung der Strafprozessordnung im grossen Masse abweicht. Insgesamt ist die nordkoreanische Strafprozessordnung von 2004 nach dem Massstab des Human Rights Standard negativ zu bewerten.
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Graduate School > School of Law > 1. Journal Articles

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