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노동법과 형법 - 노동력의 형법적 보호를 둘러싼 후고 진츠하이머와 구스타프 라드브루흐의 대립과 화해 -Arbeitsrecht und Strafrecht - Zu einem Streit zwischen Hugo Sinzheimer und Gustav Radbruch über den strafrechtlichen Schutz der Arbeitskraft

Other Titles
Arbeitsrecht und Strafrecht - Zu einem Streit zwischen Hugo Sinzheimer und Gustav Radbruch über den strafrechtlichen Schutz der Arbeitskraft
Authors
윤재왕
Issue Date
2013
Publisher
노동법이론실무학회
Keywords
Gustav Radbruch; Hugo Sinzhimer; Arbeitsstrafrecht; Autonomie des Arbeitsrechts; Der strafrechtliche Schutz der Arbeitskraft; 구스타프 라드브루흐; 후고 진츠하이머; 노동형법; 노동법의 자율성; 노동력의 형법적 보호
Citation
노동법포럼, no.11, pp.229 - 260
Indexed
KCI
OTHER
Journal Title
노동법포럼
Number
11
Start Page
229
End Page
260
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/133764
ISSN
2005-4645
Abstract
Die vorliegende Abhandlung ist ein kurzer Bericht über eine Verhandlung des 35. deutschen Juristenstentages, der 1928 in Salzburg gehalten wurde. Dabei handelt es sich um die Verhandung der Abteilung 'Wirtschafts- und Finanzrecht' über das Thema 'Der strafrechtliche Schutz der Arbeitskraft'. Auf dieser Bühne traten zwei prominente Rechtswissenschftler auf, nämlich Gustav Radbruch, einer der bekantesten Rechtsphilosophen des 20 Jahrhunderts einerseits und Hugo Sinzheimer, der Vater des deutschen Arbeitsrechts andererseits. Im Vorfeld des Juristentages hat Radbuch in einem kleinen Aufsatz dafür plädiert, die Arbeitskraft mittels des Strafrechts zu schützen. Demgegenüber hat Sinzheimer aufgrund seiner festen Überzeugung über die Autonomie des Arbeitsrechts und auch über die Selbsthilfekraft der Arbeiterklasse an der Einmischung des Stafrechts in die Arbeitsverhältnisse eine grundlegende Kritik ausgeübt. Gleichzeitig sah er in der Kliminalisierung eine große Gefahr, weil das Strafrecht dessen Spieß umdrehen und als Waffe gegen die Arbeitnehmer verwendet werden kann. So bewertete er den strafrechtlichen Schutz der Arbeitskraft als einen zweischneidigen Schwert. Vor diesem Hintergrung optierte Sinzheimer für die Verstärkung und Fortbildung der sozialgesetzgeberischen Maßnahmen als besten Weg zum Arbeitskraftschutz. Im Rahmen der Verhandlung hat Radbruch bei beinah allen Punkten seine frühre Ansichten hinter sich lassen und die Berechtigung der Sinzheimer‘s Kritik bestätigen. Diese wissenschaftliche Auseinandersetzung muss eine große Anregung dafür gegeben haben, dass Radbruch später sein soziales Rechtsdenken entwickelt hat. Der Verfasser hofft, dass dieser kleine historische Reisebericht einen Anlass dazu bieten könnte, über das Verhältnis von Arbeits- und Strafrecht bzw. die Rolle des Arbeitsstrafrecht in der gesamten Rechtsordnung kritisch nachzudenekn.
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