국세기본법 제45조의2 제2항 제1호의 후발적 경정청구 사유로서의 ‘판결’의 의미Tatbestand des Veränderungsanspruchs im Sinne des §45-2 Abs.2 Nr.1 der koreanischen AO
- Other Titles
- Tatbestand des Veränderungsanspruchs im Sinne des §45-2 Abs.2 Nr.1 der koreanischen AO
- Authors
- 박종수
- Issue Date
- 2011
- Publisher
- 안암법학회
- Keywords
- Veränderungsanspruch; Urteil; Verjährung; Rechtsschutz des Steuerpflichtigen; Abgabenordnung; 경정청구; 판결; 제척기간; 납세자의 권리보호; 국세기본법
- Citation
- 안암법학, no.34, pp.143 - 174
- Indexed
- KCI
- Journal Title
- 안암법학
- Number
- 34
- Start Page
- 143
- End Page
- 174
- URI
- https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/134291
- ISSN
- 1226-6159
- Abstract
- Es geht in diesem Beitrag um das Problem der Auslegung von Tatbestände des Veränderungsanspruchs im Sinne des §45-2 KAO. In der Literatur wird eine Meinung geäußert, dass es im Sinne dieser Vorschrift nur ein zivilgerichtliches Urteil gehe. Denn eine Veränderung der Besteuerungsgr- undlagen sei möglich nur in einem zivilgerichtlichen Urteil. Aber meiner Meinung nach kann eine Änderung der Besteuerungsgrudlage nicht nur im zivilgerichtlichen, sondern auch im strafgerichtlichen und auch natürlich im verwaltungsgerichtlichen Urteil möglich sein. Zwar ist eine Änderung der Besteuerungsgrundlagen meistens im zivilgerichtlichen Urteil möglich. Aber es ist auch möglich, im verwaltungsgerichtlichen Urteil die Best- euerungsgrundlagen gründlich verändert zu werden. Ein Verwaltungsakt kann sowohl formellen als auch materiellen Fehler haben. Davon kann ein materieller Fehler von Verwaltungsakten eine Änderung der Besteuerungsgr- undlage hervorrufen. Auch kann ein strafgerichtliches Urteil Änderungen der Besteuerungsgrundlagen hervorrufen, wenn es in der Verhandlung die Sache beiderseitig gründlich behandelt werden kann. Es ist mit dem Idee des Gesetzgebers veieinbar, dass der Steuerpflichtige ein Veränderungsanspruch hat, wenn die Besteuerungsgrundlagen durch ein Urteil des Gerichts anders geändert und dies beiderseitig gründlich in der Sache behandelt werden kann. Es ist zu warten, eine tief gehende Untersuchung zu diesem Thema nachher durch Literatur und Rechtsprechung weiter entwickelt zu werden.
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