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근로관계 종료에 관한 의사표시 해석에 관한 연구Eine Studie über die Auslegung von Willenserklärungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Other Titles
Eine Studie über die Auslegung von Willenserklärungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Authors
박지순
Issue Date
2011
Publisher
안암법학회
Keywords
해고; 사직; 합의해지; 의사표시의 취소; 근로관계의 종료; 서면방식; 의제해고; arbeitgeberseitige Kündigung; arbeitnehmerseitige Kündigung; Aufhebung; Anfechtung der Willenserklärung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Schriftform; verdeckte Kündigung; constructive dismissal
Citation
안암법학, no.34, pp.555 - 592
Indexed
KCI
Journal Title
안암법학
Number
34
Start Page
555
End Page
592
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/134391
ISSN
1226-6159
Abstract
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit einigen Rechtsfragen hinsichtlich der Auslegung von Willenserklärungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist eine der schwierigsten Fragen im Kündigungsschutzsprozess, daß es unklar ist, ob der Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses die arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige Kündigung oder der Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist. Die Kündigung (des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers) und Aufhebung sind zwar begrifflich klar voneinander unterschieden. In der Praxis ist doch die Qualifikation solcher Tatsache wegen des besonderen Charakters des Arbeitsverhältnisses als Dauerschuldver- hältnisses nicht einfach festzulegen. Da der Aufhebungsvertrag grundsätzlich keinen rechtlichen Beschränkung unterliegt, wollte der Arbeitgeber unter Umdtänden durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsschutzvorschriften umgehen. Andererseits versucht der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers herzuleiten oder zu zwingen. Der Arbeitnehmer streitet dabei die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitgebers. Nach der Rechtsprechung des obersten Gerichtshofs können auch solche Fälle tatsächlich als die Kündigung des Arbeitgebers betrachtet werden, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch den (mittelbare oder unmittelbare) Zwang des Arbeitgebers unvermeidbar gekündigt hat. Dadurch können Fälle, welche als Kündigung des Arbeitgebers angesehen werden können, erweitert werden. Außerdem fordert das Arbeitsstandardsgesetz seit Juli 2007 die Schriftform für die arbeitgeberseitige Kündigung an. Ohne die Schriftform wird die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. Zur Strärkung der Rechtssicherheit sollte das Schriftformerfordernis auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung und den Aufhebungsvertrag angewendet werden.
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