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노동법에서의 학설, 그 현상과 문제점- 노동법의 몇 가지 주요 쟁점에 대한 논평Rechtslehre im Arbeitsrecht - kritische Anmerkungen zu ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen

Other Titles
Rechtslehre im Arbeitsrecht - kritische Anmerkungen zu ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen
Authors
박지순
Issue Date
2010
Publisher
안암법학회
Keywords
Arbeitsrechtliche Rechtslehre; Diskriminierungsverbot; Dienst- und Betriebsordnung; Günstigkeitsprinzip; Betriebliche Ordnungsstrafe; Betriebsübergang; Gegenstand der Tarifverhandlung; 노동법학설; 차별금지; 취업규칙; 유리한 조건 우선의 원칙; 징계제도; 사업양도; 단체교섭대상
Citation
안암법학, no.31, pp.159 - 190
Indexed
KCI
Journal Title
안암법학
Number
31
Start Page
159
End Page
190
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/134588
ISSN
1226-6159
Abstract
Das Verhältnis von Theorie und Praxis scheint besonders problematischer zu sein als in allen anderen Rechtsbereichen. Die Distanz zwischen Theorie und Praxis, wie sie aus Praxisdefiziten der Theorie und aus Theoriedefiziten der Praxis erwächst, hat vielerei Ursachen. Dieses Ursachengeflecht genau zu erforschen und soweit wie möglich zu entwirren, wäre eine ebenso reizvolle wie wichtige Aufgabe. In diesem Aufsatz dürfte auf seiten der Wissenschaftler diese Problematik behandelt werden. Es ist die oft zu hörende Kritik, dass in der Theorie Rechtsauffassungen vertreten werden, die ohne praktische Relevanz sein oder mit der Rechtsmethodenlehre nicht ganz vereinbar sein. Die Aufgabe der wissenschaftlichen Aktivitäten wird in erster Linie darin gesehen, die Rechtsprechung in ihren Ergebnissen wie in ihren Gründen aufzuarbeiten und zu ordnen, sie zum Zweck besserer Handhabbarkeit in ein System zu bringen und dann auf der Basis dieses geordneten Systems für noch nicht entschiedene Problemlagen geeignete Vorschläge für kündftige Entscheidungen zu machen. Diese Kommunikation zwischen Theorie und Praxis setzt voraus, dass die wissenschaftliche Auffasung einerseits und die Rechtsprechung andererseits dogmatisch kontrolliert werden kann. Dieser Beitrag versucht dieses Konsept in ausgewählten wichtigen Themen im Arbeitsrecht anzuwenden: Die Anwendung des Günstigkeitsprinzips zwischen Arbeitsordnung und Tarifvertrag, die Rechtsnatur der Arbeitsordnung und deren Änderung zuungunsten der Belegschaft, der Rechtsgrund des Disziplinarrechts des Arbeitgebers, der Betriebsübergang und das Abeitsverhältnis und der Gegenstand der Tarifverhandlung und unternehmerische Entscheidung.
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