Detailed Information

Cited 0 time in webofscience Cited 0 time in scopus
Metadata Downloads

민법 제763조에 의한 채무불이행 책임규정의 불법행위 책임에의 준용의 입법적 타당성Die gesetzgeberische Richtigkeit der entsprechenden Anwendung von den Voschriften der vertraglichen Schadensersatzhaftung auf die deliktische Haftung nach dem 763 KBGB

Other Titles
Die gesetzgeberische Richtigkeit der entsprechenden Anwendung von den Voschriften der vertraglichen Schadensersatzhaftung auf die deliktische Haftung nach dem 763 KBGB
Authors
김상중
Issue Date
2013
Publisher
한국민사법학회
Keywords
Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Unerlaubte Handlungen; Umfang eines ersetzbaren Schadens; Gewöhnlicher Schaden; aussergewöhnlicher Schaden; Mitverschulden; Herabsetzung eines Schadensersatzbetrages; 채무불이행책임; 불법행위책임; 손해배상 범위; 통상손해; 특별손해; 과실상계; 배상액경감
Citation
민사법학, v.62, pp.179 - 227
Indexed
KCI
Journal Title
민사법학
Volume
62
Start Page
179
End Page
227
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/106345
ISSN
1226-5004
Abstract
Anlässlich der seit 2009 durchführenden koreanischen Gesetzbuchreformarbeitgeht es bei dem vorliegenden Aufsatz darum, ob die Vorschrift des § 763KBGB, wonach die Vorschriften der schuldrechtlichen Nichterfüllungshaftungauf den Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlungenentsprechend anzuwenden sind, nach dem gesetzgeberischen Gesichtspunktweiterhin durchhaltbar ist. Die gültigen Vorschriften lauten wie folgt. § 763 KBGB [Anzuwendende Vorschriften] Auf den Schadensersatzanspruchwegen unerlaubter Handlungen sind die Vorschriften der §§ 393, 394 und des§ 399 entsprechend anzuwenden. § 393 KBGB [Umfang des Schadensersatzes] ① Die Höhe des Schadensersatzwegen Nichterfüllung kann den Betrag nicht überschreiten, der untergewöhnlichen Umständen entstehen würde. ② Für den infolge eines außergewöhnlichen Umstandes entstehenden Schadenist der Schudner nur dann verantwortlich, wenn er diesen Umstand kannteoder kennen musste. § 396 KBGB [Mitwirkendes Verschulden des Gläubigers] Ist der Gläubigerfür die Nichterfüllung mitverantwortlich, so hat das Gericht bei derEntscheidung über die Verantwortung für die Nichterfüllung sowie über denUmfang des Schadensersatzes dem Verschulden des Gläubigers Rechnung zutragen. § 765 KBGB [Antrag auf Minderung des Ersatzbetrages] ① Wer nach denVorschriften dieses Abschnitts zum Schadensersatz verpflichtet ist, kann dieMinderung des ihm obliegenden Schadensersatzbetrages bei Gerichtbeantragen, wenn der Schaden nicht aus einem auf seinem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenden Grunde entstanden ist oder wenn seinangemessener Unterhalt durch die Ersatzleistung erheblich gefährdet wird. ② Im Falle des Absatzes 1 kann das Gericht auf Antrag den Ersatzbetragmit Rücksicht auf die Vermögenslage des Geschädigten und Antragstellerssowie auch auf die Verursachung des Schadens auf eine angemesseneGeldsumme herabsetzen. Aufgrund der rechtsvergleichenden, dogmatischen Untersuchung gelangtdie vorliegende Arbeit zum folgenden Ergebnis: zunächst, empfehlenswertist, die entsprechenden Anwendung der Vorschriften der vertraglichenSchadensersatzhaftung auf die deliktische Haftung nach dem § 763 nachwie vor zu bewahren. Zweittens, die Arbeit spricht dafür, den zuersetzenden Schaden nach der typisierenden Unterscheidung, nämlich jenach dem gewöhlichen oder aussersewöhnlichen Schaden zu beurteilen. Trotzder literalisch breiten Kritik is die typisierende Annährungsweise wegen derdifferenzierenden Aufbürdung der Diskurs-, bzw. Beweislast einesersetzbaren Schadens je nach dem Schadenstypus dazu wegen derHilfebereitschaft zur Durchschaubarkeit eines zu ersetzenden Schadens weiterhin zu bewahren. Nicht zuletzt schliesse sich der vorliegende Aufsatz nichtdarauf an, die Vorschrift eines mitwirkenden Verschuldens einesErsatzberechtigten in Richtung auf die grosszügigen Anwendungsmöglichkeitauf die Fälle worin ein Schaden sich nicht auf einen Mitverschuldeneines Geschädigter selbst, sondern z.B. auf seine körperliche Eigenheit usw. beruht, erweiterend zu reformieren.
Files in This Item
There are no files associated with this item.
Appears in
Collections
Graduate School > School of Law > 1. Journal Articles

qrcode

Items in ScholarWorks are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.

Related Researcher

Researcher Kim, Sang Joong photo

Kim, Sang Joong
법학전문대학원
Read more

Altmetrics

Total Views & Downloads

BROWSE