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한국의 위험책임 현황과 입법 논의 : 유럽의 논의와 경험을 바탕으로Die spezialgesetzlichen Gefährdungstatbestände und ihre Reformdiskussion in Korea

Other Titles
Die spezialgesetzlichen Gefährdungstatbestände und ihre Reformdiskussion in Korea
Authors
김상중
Issue Date
2011
Publisher
한국민사법학회
Keywords
Gefährdungshaftung; Haftung ohne Verschulden; Verschuldenshaftung; Produkthaftung; Strassenverkehrshaftung; Umwelthaftung; Arzthaftung; 위험책임; 무과실책임; 과실책임; 제조물책임; 교통사고; 환경오염; 의료분쟁
Citation
민사법학, v.57, pp.163 - 197
Indexed
KCI
Journal Title
민사법학
Volume
57
Start Page
163
End Page
197
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/113845
ISSN
1226-5004
Abstract
Bei der vorliegenden Arbeit geht es aus Anlass des großen Reformvorhabens des koreanischen BGB um die Frage, ob sich eine Vereinheitlichung der verschieden spezialgesetzlichen Vorschriften über die Gefährungshaftung im BGB empfiehlt. Zunächst ist es in Korea sowie in den europäischen Ländern anzuerkennen, dass die moderne Gefährdungshaftung rechtfertigt ist, weil ① die Gesellschaft die besonders hohen Risiken nur um den Preis einer verschuldensunabhängigen Haftung annimmt, und weil ② die Schadenskosten durch die Haftplicht gestreut werden können, dazu weil ③ der Unternehmer der riskanten Aktivität in der Lage ist, ihre Nützlichkeit rational zu beurteilen. Unter dieser Erkenntnis wird es nach wie vor vorgeschlagen, die einzelnen spezialgesetzlichen Gefährungshaftungstatbestände im BGB mit einem allgemeinen Tatbestand zu vereinheiltlichen. Damit wird die unbefriedigende Lage zu vermeiden versucht, die selben Schadensrisiken unabhängig von den spezialgesetzlichen Gefährdungshaftungstatbeständen rechtlich gleich zu regeln. Tortz dieses überlegbaren Vorschlages wird in der vorliegenden Arbeit eine Generalklausel für die Gefährdungshaftung nicht befürwortet, besonders mit den Begründungen, ① der Untrennbarkeit der Gefährdungshaftung von der Verschuldenshaftung, ② der inhaltlichen Verschiedenheit der Gefährdungshaftung je nach den Schadensrisiken, und schliesslich ③ der Unsicherheit eines möglichen Haftungstatbestands“besonderes Risikos”. Es ist doch empfehlenswert, die spezialgesestzlichen Gefährdungstatbestände in Korea mit dem internationalen Niveau nachzuprüfen und gesetzgeberisch zu verbessern.
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