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독일 민사소송법상의 독립적 증거절차에 관하여Selbständiges Beweisverfahren nach deutschem Recht

Other Titles
Selbständiges Beweisverfahren nach deutschem Recht
Authors
김경욱
Issue Date
2010
Publisher
안암법학회
Keywords
selbstädiges Beweisverfahren; Beweisaufnahme; Beweissicherung; Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. 12. 1990; schriftliche Begutachtung; drohender Beweisverlust; Vermeidung eines Rechtsstreits; Kollektivprozessordnung; die sich auf Wertpapiere bezieht; selbstädiges Beweisverfahren; Beweisaufnahme; Beweissicherung; Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. 12. 1990; schriftliche Begutachtung; drohender Beweisverlust; Vermeidung eines Rechtsstreits; Kollektivprozessordnung; die sich auf Wertpapiere bezieht; 독립적 증거절차; 증거조사; 증거보전; 사법간소화법; 서면감정; 상실의 염려; 소송의 방지; 증권관련집단소송법
Citation
안암법학, no.33, pp.323 - 352
Indexed
KCI
Journal Title
안암법학
Number
33
Start Page
323
End Page
352
URI
https://scholar.korea.ac.kr/handle/2021.sw.korea/134644
ISSN
1226-6159
Abstract
Dieser Aufsatz behandelt das deutsche selbständige Beweisverfahren. Das frühere deutsche Beweissicherungsverfahren, das auf das geltende koreanische Beweissicherungverfahren starken Einfluss hatte, wurde mit dem Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. 12. 1990 abgeschafft und mit Wirkung vom 1. 4. 1991 in das selbständige Beweisverfahren umgestaltet. Das selbständige Beweisverfahren bezweckt in erster Linie die Erzielung einer vorgerichtlichen gütlichen Einigung der Parteien mit der vorsorglichen Tatsachenfeststellung, vor allem durch die schriftliche Begutachtung eines Sachverständigen vor Beginn eines Rechtsstreits. Dem selbständigen Beweisverfahren kommt daher in Verfahren, in denen die schnelle Tatsachenfeststellung besonders wichtig ist, eine große praktische Bedeutung zu, beispielsweise in Bau-, Straßenverkehrs- und Arzthaftungsprozessen. Nach kurzer Erkärung der Reformgeschichte des koreanischen Beweissicherungsverfahrens und des Zwecks des Aufsatzes im ersten Abschnitt, werden im zweiten Abschnitt der Begriff und der Zweck des deutschen selbständigen Beweisverfahren vorgestellt. Im dritten Abschnitt werden die Voraussetzungen der selbständigen Beweisaufnahme behandelt, insbesondere die Gründe für die Beweissi- cherung und die Beweismittel. Hierbei wird erörtert, dass das selbständige Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 1 ZPO der Beweissicherung bei einem drohenden Beweisverlust und gem. § 485 Abs. 2 ZPO besonders der Vermeidung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch die Einholung eines schriftliches Sachverständigengutachtens außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits dient. Im vierten Abschnitt werden die prozessualen Fragen des selbständigen Beweisverfahrens behandelt, hierbei besonders die Zuständigkeit, die Antragstellung, die Entscheidung des Gerichts und die Beweisaufnahme. Im fünften und sechsten Abschnitt werden die Wirkung der Beweisaufnahme und die Kosten des Beweisverfahrens und des Hauptverfahrens dargestellt. Im siebten wird der Unterschied zwischen dem deutschen selbständigen Beweisverfahren und dem § 33 der koreanischen Kollektivprozessordnung, die sich auf Wertpapiere bezieht, behandelt. § 33 dieses Gesetzes regelt, dass das Gericht auf Antrag die Beweisaufnahme durchführen kann, obwohl ohne vorsogliche Beweisaufnahme die Benutzung des Beweismittels nicht erschwert wird, wenn das Gericht die Beweisaufnahme als betrachtet. Der achte Abschnitt schließt die Arbeit mit einer umfassenden Stellungnahme ab. Hier wird ein Vorschlag gemacht, dass das deutsche selbständige Beweisverfahren in Korea eingeführt werden soll, um einen kostspieligen Prozess zu verhindern, die Gerichte zu entlasten und den Parteien einen schnellen und effektiven Rechtsschutz zu verschaffen.
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